Kassenpflicht für Friseure: Was in Österreich bereits gilt und was das für Deutschland bedeutet

Sven Schmidt ·
Moderne Registrierkasse auf einem Salontresen neben Friseurschere und Kamm, unscharfe Spiegelreflexionen im Hintergrund.

Österreich hat es vorgemacht, Deutschland diskutiert es, und Friseure in beiden Ländern fragen sich: Was bedeutet das konkret für meinen Salon? Die Kassenpflicht für Friseure ist kein abstraktes Steuerrechtsthema, sondern eine ganz praktische Frage, die Ihren Arbeitsalltag, Ihren Feierabend und Ihre nächste Betriebsprüfung direkt betrifft. Dieser Artikel erklärt, was in Österreich bereits gilt, was Deutschland daraus lernen kann, und worauf Sie als Friseurbetrieb heute schon achten sollten.

Wir bauen das Thema Schritt für Schritt auf: von der österreichischen Regelung über den deutschen Gesetzgebungsstand bis hin zu konkreten Empfehlungen für die Wahl eines geeigneten Kassensystems. So bekommen Sie ein vollständiges Bild, ohne sich durch Gesetzestexte kämpfen zu müssen.

Was die Kassenpflicht in Österreich für Friseure bedeutet

In Österreich gilt seit dem 1. Januar 2016 eine gesetzliche Registrierkassenpflicht. Betriebe, die einen Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro erzielen und dabei mehr als 7.500 Euro davon als Barumsatz erwirtschaften, sind verpflichtet, eine elektronische Registrierkasse einzusetzen. Friseursalons fallen in der Regel klar in diese Kategorie, da sie überwiegend Barzahlungen oder Kartenzahlungen direkt im Salon abwickeln.

Was das in der Praxis bedeutet: Jeder Umsatz muss elektronisch erfasst und mit einem Beleg quittiert werden. Die Kasse muss manipulationssicher sein und über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen. Österreich hat damit eine klare Grenze gezogen: Wer einen Friseursalon betreibt und nennenswerte Einnahmen erzielt, kommt an einer elektronischen Kasse nicht vorbei.

Für viele österreichische Friseure war die Umstellung anfangs mit Aufwand verbunden. Heute berichten die meisten, dass die Kasse ihren Alltag tatsächlich erleichtert: Kassenabschlüsse gehen schneller, Belege sind automatisch erstellt, und der Steuerberater erhält die Daten in einem Format, das er direkt weiterverarbeiten kann.

Wie das österreichische Modell in der Praxis funktioniert

Das österreichische System basiert auf drei Grundpfeilern: einer manipulationssicheren Kasse, einer digitalen Signatureinrichtung und der Belegausgabepflicht. Jeder Kassenbon trägt eine digitale Signatur, die nachträgliche Änderungen unmöglich macht. Das Finanzamt kann die Daten jederzeit prüfen, ohne dass ein Betrieb vorher gewarnt wird.

Konkret bedeutet das für einen Friseursalon: Nach jedem Haarschnitt, jeder Färbung, jedem Verkauf eines Pflegeprodukts wird der Betrag in die Kasse eingegeben, ein Bon gedruckt und dem Kunden ausgehändigt. Die Kasse speichert alle Vorgänge lückenlos. Am Tagesende erstellt das System automatisch einen Kassenabschluss, der alle Einnahmen zusammenfasst.

Was viele Friseure in Österreich als angenehme Nebenerscheinung erleben: Der Abend nach der Arbeit wird kürzer. Statt mühsam Zettel zu zählen und Einnahmen manuell zu addieren, liefert die Kasse auf Knopfdruck eine fertige Auswertung. Das spart Zeit, reduziert Fehler und gibt Ihnen ein klares Bild davon, welche Leistungen sich besonders gut verkaufen.

Was Deutschland von Österreich lernen kann

Deutschland geht einen ähnlichen Weg, aber mit einigen Jahren Abstand. Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gilt seit 2020 und schreibt vor, dass elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Eine allgemeine Kassenpflicht, also die Pflicht, überhaupt eine elektronische Kasse zu nutzen, gibt es bislang jedoch nicht.

Das soll sich nach aktuellem Planungsstand zum 1. Januar 2028 ändern. Im Koalitionsvertrag 2025 ist festgehalten, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro künftig verpflichtet werden sollen, eine manipulationssichere elektronische Registrierkasse einzusetzen. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu am 7. August 2026 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht vorgelegt. Dabei handelt es sich noch um keinen Kabinettsbeschluss und kein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz – die Details können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Maßgeblich für die Pflicht ist das Umsatzjahr 2027: Wer in diesem Jahr die Schwelle von 100.000 Euro überschreitet, muss zum 1. Januar 2028 auf eine konforme elektronische Kasse umgestellt haben. Wer die Grenze erstmals in einem späteren Jahr überschreitet, hat jeweils bis zum 1. April des darauffolgenden Jahres Zeit.

Was Deutschland vom österreichischen Modell lernen kann, ist vor allem die Umsetzungslogik: klare Schwellenwerte, eine manipulationssichere Signaturlösung und eine Belegausgabepflicht, die Transparenz schafft, ohne kleine Betriebe zu überfordern. Österreich zeigt, dass eine solche Regelung funktioniert, wenn sie praxisnah gestaltet ist und Betrieben ausreichend Zeit zur Umstellung gegeben wird.

Welche Pflichten für Friseure in Deutschland bereits heute gelten

Auch ohne allgemeine Kassenpflicht sind Friseurbetriebe in Deutschland nicht frei von Anforderungen. Wer eine elektronische Registrierkasse nutzt, muss diese seit dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten TSE ausstatten. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Wer eine Kasse ohne TSE betreibt, riskiert bei einer Betriebsprüfung erhebliche Probleme.

Betriebsprüfungen im Einzelhandel und in bargeldintensiven Branchen wie Friseursalons enden laut Erfahrungsberichten aus der Praxis häufig mit Beanstandungen. Die Folge können Hinzuschätzungen sein, also Beträge, die das Finanzamt Ihrem Umsatz aufschlägt, weil die Kassenführung als nicht ordnungsgemäß gilt. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren. Das klingt drastisch, aber es zeigt, wie ernst die Behörden das Thema nehmen. Der vorliegende Referentenentwurf sieht bei Verstößen gegen die künftige Kassenpflicht Bußgelder von bis zu 25.000 Euro vor; der Einsatz oder Verkauf von Manipulationssoftware soll sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Für Friseure, die noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, gilt: Das ist aktuell noch erlaubt – und soll es laut dem geplanten Gesetz auch künftig bleiben, sofern der Jahresumsatz unter 100.000 Euro liegt. Wer diese Schwelle jedoch überschreitet, muss nach den vorgesehenen Regelungen auf eine elektronische Kasse umsteigen. Unabhängig davon ist die offene Ladenkasse mit strengen Aufzeichnungspflichten verbunden: Jede Einnahme muss täglich dokumentiert werden, und zwar so lückenlos, dass das Finanzamt die Vollständigkeit nachvollziehen kann. In der Praxis ist das aufwendiger, als es klingt, und bietet deutlich weniger Schutz bei einer Prüfung als eine ordentlich geführte elektronische Kasse.

  • Elektronische Kassen müssen seit 2020 mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein.
  • Die Belegausgabepflicht gilt grundsätzlich für jeden Kassenvorgang.
  • Offene Ladenkassen sind erlaubt, aber mit hohem Dokumentationsaufwand verbunden – und sollen künftig nur noch für Betriebe unter 100.000 Euro Jahresumsatz zulässig sein.
  • Unangekündigte Kassenprüfungen durch das Finanzamt sind gesetzlich zulässig.

Was sich bei der Belegpflicht ab 2028 ändern soll

Der Referentenentwurf sieht nicht nur eine Kassenpflicht vor, sondern auch eine grundlegende Änderung bei der Belegausgabe. Die bisherige Pflicht, jedem Kunden einen Papierbon auszuhändigen, soll zum 1. Januar 2028 vollständig entfallen. An ihre Stelle tritt eine elektronische Belegbereitstellungspflicht: Belege können künftig per QR-Code, E-Mail oder NFC bereitgestellt werden. Ein Papierbon muss nur noch auf ausdrücklichen Kundenwunsch gedruckt werden. Für Beträge unter 30 Euro ist überhaupt kein Beleg mehr erforderlich. Für Friseursalons bedeutet das weniger Papierverbrauch und einen schlankeren Kassenalltag – sofern das Gesetz wie geplant in Kraft tritt.

Worauf Friseure bei der Wahl eines Kassensystems achten sollten

Aufbauend auf dem, was wir bisher besprochen haben, stellt sich die praktische Frage: Welches Kassensystem passt zu einem Friseursalon? Die Antwort hängt von der Größe des Salons, der Anzahl der Mitarbeiter und den gewünschten Zusatzfunktionen ab. Einige Grundanforderungen gelten jedoch für jeden Betrieb.

Gesetzliche Mindestanforderungen

Jedes Kassensystem, das Sie heute anschaffen, muss KassenSichV-konform sein und eine zertifizierte TSE enthalten. Das ist die Grundvoraussetzung. Systeme, die diese Anforderung nicht erfüllen, sind für den professionellen Einsatz nicht geeignet, egal wie günstig sie erscheinen mögen. Wer bereits eine TSE-konforme elektronische Kasse betreibt, muss nach dem vorliegenden Entwurf zur geplanten Kassenpflicht nichts weiter ändern.

Praktische Funktionen für den Salonalltag

Über die gesetzlichen Pflichten hinaus lohnt es sich, auf Funktionen zu achten, die Ihren Arbeitsalltag wirklich erleichtern. Dazu gehören eine einfache Bedienung, die auch für Mitarbeiter ohne technische Vorkenntnisse funktioniert, sowie ein übersichtlicher Tagesabschluss, den Sie in wenigen Minuten erledigen können.

  • Einfache Bedienung: Die Kasse sollte intuitiv bedienbar sein, ohne lange Einarbeitung.
  • Schnittstellenkompatibilität: Eine DATEV-Anbindung oder der Export von Kassendaten in einem gängigen Format spart Ihnen und Ihrem Steuerberater Zeit und Geld.
  • Kundenkartei: Moderne POS-Systeme ermöglichen es, Stammkunden zu erfassen und deren Vorlieben zu speichern, was die Kundenbindung stärkt.
  • Warenbestandsverwaltung: Wenn Sie Pflegeprodukte verkaufen, hilft eine integrierte Bestandsverwaltung dabei, den Überblick zu behalten.
  • Zuverlässiger Support: Wenn die Kasse am Samstagvormittag nicht funktioniert, brauchen Sie jemanden, der schnell hilft.

Vorprogrammierte Systeme als zeitsparende Option

Viele Friseurbetriebe profitieren davon, eine Kasse zu erhalten, die bereits auf ihre Bedürfnisse eingerichtet ist. Das bedeutet: Leistungen wie Haarschnitt, Färbung oder Styling sind bereits als Tasten angelegt, die Kasse ist fiskalisiert und in deutscher Systemsprache eingerichtet. So können Sie sofort mit dem Kassieren beginnen, ohne sich durch Einstellungsmenüs kämpfen zu müssen.

Denken Sie auch an die Zukunft: Nach aktuellem Planungsstand soll die Kassenpflicht für Betriebe über 100.000 Euro Jahresumsatz zum 1. Januar 2028 in Kraft treten. Wer jetzt ein modernes, gesetzeskonformes System anschafft, ist gut vorbereitet und muss in den kommenden Jahren nicht erneut investieren.

Wie Kassenschmiede Friseurbetriebe bei der Kassenpflicht unterstützt

Wir wissen, dass die Wahl des richtigen Kassensystems für einen Friseursalon keine rein technische Entscheidung ist. Es geht darum, dass Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können, ohne sich um Betriebsprüfungen, Steuerberaterkosten oder komplizierte Technik sorgen zu müssen. Genau dabei helfen wir seit über 20 Jahren.

  • KassenSichV-konforme Systeme mit TSE: Alle Kassensysteme von Kassenschmiede erfüllen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen, inklusive zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung.
  • Individuelle Vorprogrammierung: Wir liefern Ihre Kasse fertig eingerichtet, mit beschrifteten Tasten für Ihre Leistungen, fiskalisiert und in deutscher Systemsprache, damit Sie sofort loslegen können.
  • Persönlicher Support: Unsere kostenlose Hotline ist für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder schnelle Hilfe benötigen.
  • Alles aus einer Hand: Von der Kasse über TSE-Karten und Thermorollen bis hin zur laufenden Betreuung decken wir alle Bedürfnisse ab.
  • Kostenfreier, klimaneutraler Versand: Ohne versteckte Zusatzkosten direkt zu Ihnen.

Wenn Sie unsicher sind, welches System zu Ihrem Salon passt, sprechen Sie uns einfach an. Ein kurzes Beratungsgespräch reicht oft aus, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. August 2026 (PDF)

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