Kartenzahlung Pflicht: Wie integriere ich ein Kartenlesegerät in meine Kasse?

Sven Schmidt ·
Kartenlesegerät wird an eine traditionelle Registrierkasse auf einem Holztresen angeschlossen, Kassenbon und Münzschale daneben.

Eine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung gibt es in Deutschland aktuell nicht. Als Händler sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Kunden bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Trotzdem wird Kartenzahlung für viele Betriebe zum praktischen Standard, weil Kunden sie schlicht erwarten. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Integration eines Kartenlesegeräts in Ihr Kassensystem.

Muss ich als Händler Kartenzahlung anbieten?

Nein, in Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung. Als Händler dürfen Sie grundsätzlich Bargeld als einziges Zahlungsmittel akzeptieren. Euro-Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel und muss von Ihnen angenommen werden. Ob Sie zusätzlich Kartenzahlung anbieten, liegt allein bei Ihnen.

Allerdings zeigt die Praxis: Immer mehr Kunden zahlen lieber mit Karte oder dem Smartphone. Wer keine Kartenzahlung anbietet, riskiert, dass Kunden einfach zur Konkurrenz gehen. Besonders in Kiosken, Imbissen oder Friseursalons ist das Thema präsent, weil viele Stammkunden heute schlicht kein Bargeld mehr dabei haben.

Einige Branchen und Förderprogramme machen Kartenzahlung zur Voraussetzung. Wer zum Beispiel an bestimmten Messen teilnimmt oder Leistungen über Gutscheinsysteme abrechnet, wird oft indirekt zur Kartenzahlung gedrängt. Auch wenn keine Pflicht besteht: Wer Kartenzahlung anbietet, reduziert den Aufwand beim täglichen Kassieren, minimiert Wechselgeldfehler und spart Zeit beim Kassenabschluss am Abend.

Welche Arten von Kartenlesegeräten gibt es für Kassensysteme?

Für Kassensysteme gibt es im Wesentlichen drei Arten von Kartenlesegeräten: stationäre Terminals, die fest mit der Kasse verbunden sind, mobile Terminals, die per Bluetooth oder WLAN funktionieren, und integrierte POS-Terminals, bei denen Kasse und Kartenleser in einem Gerät vereint sind.

Stationäre Kartenterminals

Stationäre Terminals stehen fest am Kassenplatz und sind über ein Kabel oder eine Netzwerkverbindung mit dem Kassensystem verbunden. Sie eignen sich besonders für Ladengeschäfte mit einem festen Kassenbereich, zum Beispiel Fachgeschäfte oder Friseursalons. Die Verbindung zur Kasse erlaubt in vielen Fällen eine automatische Datenübergabe, sodass der Kassenbetrag direkt ans Terminal übertragen wird und Sie ihn nicht zweimal eintippen müssen.

Mobile Kartenterminals

Mobile Terminals sind kabellos und kommunizieren per Bluetooth, WLAN oder Mobilfunk. Sie sind ideal für Gastronomiebetriebe, Marktstände oder Lieferdienste, wo der Zahlungsvorgang nicht am festen Kassenplatz stattfindet. Viele moderne mobile Terminals lassen sich mit gängigen Kassensystemen koppeln, sodass Bestellungen direkt am Tisch abgerechnet werden können.

Integrierte POS-Terminals

Integrierte Systeme kombinieren Kassensoftware und Kartenleser in einem Gerät. Android-basierte POS-Terminals sind ein typisches Beispiel: Sie laufen auf einem Touchscreen-Gerät, auf dem sowohl die Kassensoftware als auch die Zahlungsanwendung installiert sind. Das spart Platz auf dem Tresen und vereinfacht die technische Einrichtung erheblich.

Wie verbinde ich ein Kartenterminal mit meiner Registrierkasse?

Ein Kartenterminal wird entweder über eine direkte Kabelverbindung (meist USB oder Ethernet), über WLAN oder per Bluetooth mit der Registrierkasse verbunden. Welche Methode funktioniert, hängt davon ab, welches Kassenmodell und welchen Zahlungsdienstleister Sie nutzen.

Bei einfachen Registrierkassen ohne eigene Software, wie sie viele Kioske und Imbisse nutzen, gibt es oft keine automatische Verbindung zwischen Kasse und Terminal. In diesem Fall geben Sie den Betrag manuell am Terminal ein. Das ist weniger komfortabel, funktioniert aber zuverlässig und ist die häufigste Lösung bei klassischen Kompaktkassen.

Bei modernen POS-Systemen, die auf Android oder Windows laufen, ist eine direkte Integration meist möglich. Der Kassenbetrag wird dann automatisch ans Terminal übergeben, der Kunde zahlt, und das Ergebnis wird zurück an die Kasse gemeldet. Das spart Zeit, reduziert Eingabefehler und macht den Kassenabschluss am Abend einfacher, weil Bareinnahmen und Kartenzahlungen sauber getrennt ausgewiesen werden.

Vor dem Kauf eines Terminals sollten Sie prüfen, ob Ihr Kassenhersteller oder Ihr Kassenlieferant eine Empfehlung für kompatible Terminals hat. Nicht jedes Terminal harmoniert mit jeder Kassensoftware, und eine fehlende Schnittstelle bedeutet im schlimmsten Fall doppelten Aufwand bei jedem Verkauf.

Welcher Zahlungsdienstleister passt zu meinem Kassensystem?

Welcher Zahlungsdienstleister zu Ihrem Kassensystem passt, hängt vor allem davon ab, ob Ihr Kassensystem eine direkte Schnittstelle zu einem bestimmten Anbieter mitbringt. Viele Kassenhersteller arbeiten mit ausgewählten Zahlungsdienstleistern zusammen und garantieren nur für diese Kombinationen eine reibungslose Integration.

Bekannte Zahlungsdienstleister für den stationären Handel in Deutschland sind unter anderem Anbieter wie SumUp, Stripe Terminal, Ingenico, Verifone oder Payone. Sie unterscheiden sich in Gebührenmodell, Vertragslaufzeit, Abrechnungsrhythmus und dem Umfang der Kassenschnittstelle. Manche verlangen eine monatliche Grundgebühr, andere rechnen rein transaktionsbasiert ab.

Für kleine Betriebe ohne hohes Kartenzahlungsvolumen sind transaktionsbasierte Modelle ohne Grundgebühr oft günstiger. Für Betriebe mit vielen Kartenzahlungen kann ein Modell mit niedrigeren Transaktionsgebühren und monatlicher Pauschale langfristig wirtschaftlicher sein. Lassen Sie sich die Konditionen schriftlich geben und vergleichen Sie nicht nur die Prozentsätze, sondern auch eventuelle Mindestgebühren und Vertragslaufzeiten.

Was kostet die Integration eines Kartenlesegeräts in die Kasse?

Die Kosten für die Integration eines Kartenlesegeräts in die Kasse setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem Terminal selbst, möglichen Einrichtungsgebühren und den laufenden Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters. Eine pauschale Zahl lässt sich nicht nennen, weil die Angebote stark variieren.

Das Terminal kann je nach Modell und Funktionsumfang als Kauf oder Miete verfügbar sein. Einfache mobile Lesegeräte sind bereits für wenige Dutzend Euro erhältlich, vollwertige stationäre Terminals kosten deutlich mehr. Mietmodelle verteilen die Kosten auf monatliche Beträge, was den Einstieg erleichtert, aber über mehrere Jahre teurer werden kann.

Hinzu kommen die Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters. Diese werden als Prozentsatz des Umsatzes berechnet, manchmal ergänzt durch einen festen Centbetrag pro Transaktion. Bei niedrigen Umsätzen können diese Gebühren ins Gewicht fallen, bei höheren Umsätzen relativieren sie sich schnell.

Planen Sie außerdem Zeit für die Einrichtung ein. Wenn Kasse und Terminal direkt kommunizieren sollen, ist oft eine kurze Konfiguration notwendig. Viele Kassenhändler bieten diesen Service an oder liefern die Kasse bereits vorkonfiguriert aus, sodass Sie sofort starten können.

Muss mein Kartenlesegerät KassenSichV2020-konform sein?

Nein, das Kartenlesegerät selbst muss nicht KassenSichV2020-konform sein. Die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung richten sich ausschließlich an das elektronische Aufzeichnungssystem, also Ihre Registrierkasse oder Ihr POS-System. Das Kartenterminal ist ein separates Gerät und fällt nicht unter diese Vorschrift.

Was jedoch gilt: Wenn Kartenzahlungen über Ihr Kassensystem erfasst werden, müssen diese Transaktionen genauso lückenlos aufgezeichnet werden wie Barverkäufe. Jeder Vorgang wird durch die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Ihrer Kasse protokolliert und mit einer eindeutigen Transaktionsnummer versehen. Das betrifft den Kassiervorgang in Ihrer Kasse, nicht das Terminal des Zahlungsdienstleisters.

Praktisch bedeutet das: Ihre Kasse muss KassenSichV2020-konform sein und über eine zertifizierte TSE verfügen. Ob Sie dabei Kartenzahlung, Barzahlung oder beides anbieten, spielt für die Konformität keine Rolle. Wichtig ist, dass alle Zahlungswege in der Kasse korrekt erfasst und im Tagesabschluss sauber ausgewiesen werden. Bei einer unangekündigten Kassennachschau durch das Finanzamt prüfen die Prüfer genau diese Aufzeichnungen, nicht das Terminal.

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