Wichtige Information: Neue Pflichtangaben auf Kassenbons ab dem 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 müssen im Rahmen der Kassensicherungsverordnung neue Angaben verpflichtend auf Kassenbons gedruckt werden: Die Seriennummer der Kasse UND die Seriennummer der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie der Prüfwert gemäß §2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV UND der von der TSE vergebene fortlaufende Signaturzähler. Bisher war es ausreichend, wenn jeweils nur eine dieser Informationen gedruckt wurde, also entweder die Kassen-Seriennummer oder die TSE-Seriennummer und entweder der Prüfwert oder der fortlaufende Signaturzähler.

Damit diese neuen Anforderungen von den Kassen der Firma Sharp erfüllt werden, ist es unumgänglich, den Ausdruck des Fiskal-QR-Codes zu aktivieren. Die Fiskal-Informationen in Text-Form müssen nicht mehr auf den Belegen zu sehen sein und können deaktiviert werden. Wir haben für die von uns vertriebenen Kassensysteme Schritt-für-Schritt-Anleitungen erstellt, mit deren Hilfe Sie diese Programmanpassung selbstständig durchführen können. Diese können Sie hier kostenlos herunterladen:

Anleitungen:

Sharp

Sharp XE-A137 (Stand: 20.12.2023)

Sharp XE-A147 (Stand: 20.12.2023)

Sharp XE-A177 (Stand: 20.12.2023)

Sharp XE-A207 (Stand: 20.12.2023)

Sharp XE-A217 (Stand: 20.12.2023)

Sharp XE-A307 (Stand: 20.12.2023)

Sharp ER-A411: Bitte kontaktieren Sie uns.

Sharp ER-A421: Bitte kontaktieren Sie uns.

Um möglichst viele Kassen stichtagsgenau umrüsten zu können, ist es unumgänglich, dass die Mehrzahl der Kassen von den Geschäftsführenden eigenständig umprogrammiert wird. Wir haben mit unseren Anleitungen den entsprechenden Leitfaden zur Verfügung gestellt. Zusätzlich unterstützen wir Sie gerne telefonisch bei der Umprogrammierung. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir diesen Service nicht kostenfrei anbieten können.

Allseits gute Geschäfte,

Ihr Kassenschmiede-Team


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