Welche Kassenpflichten gelten 2026 für Friseursalons?

Sven Schmidt ·
Moderne Kasse auf einem Friseursalon-Empfangstresen mit Profi-Schere, Kamm und gefalteten Handtüchern im Hintergrund.

Für Friseursalons in Deutschland gilt 2026 keine gesetzliche Pflicht, eine bestimmte Art von Kassensystem zu nutzen. Wer jedoch eine elektronische Registrierkasse betreibt, muss diese zwingend nach den Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) führen. Das bedeutet: Eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist vorgeschrieben, Einzelumsätze müssen lückenlos aufgezeichnet werden, und Daten müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Darüber hinaus ist eine wichtige Änderung in Vorbereitung: Laut einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. August 2026 soll ab dem 1. Januar 2028 eine allgemeine Kassenpflicht eingeführt werden. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Kassenpflichten im Friseursalon.

Gilt in Deutschland eine gesetzliche Registrierkassenpflicht für Friseure?

Derzeit, also bis Ende 2027, besteht keine allgemeine Registrierkassenpflicht für Friseure in Deutschland. Jeder Betrieb kann selbst entscheiden, ob er eine offene Ladenkasse, eine Registrierkasse oder ein modernes Kassensystem nutzt. Wichtig ist allein, dass alle Einnahmen und Ausgaben vollständig, nachvollziehbar und ordnungsgemäß aufgezeichnet werden.

Das könnte sich jedoch bald ändern: Der Referentenentwurf des BMF vom August 2026 sieht vor, dass Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 € ab dem 1. Januar 2028 verpflichtend eine TSE-konforme elektronische Kasse einsetzen müssen. Maßgeblich ist dabei der Umsatz des Jahres 2027. Wer diese Schwelle erstmals in einem späteren Jahr überschreitet, hat bis zum 1. April des jeweiligen Folgejahres Zeit, umzustellen. Wer bereits eine TSE-konforme elektronische Kasse betreibt, muss nichts ändern. Da es sich noch um einen Referentenentwurf handelt – ein Kabinettsbeschluss und ein Bundestagsbeschluss stehen noch aus –, können sich Details bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern.

Die sogenannte offene Ladenkasse, also eine einfache Schublade ohne technische Unterstützung, ist nach wie vor legal – und bleibt es auch nach dem geplanten Gesetz für Betriebe unterhalb der 100.000-€-Umsatzgrenze. Wer sie nutzt, muss allerdings täglich ein Kassenbuch führen und einen Kassensturz durchführen, der den Ist-Bestand mit dem Soll-Bestand abgleicht. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber oft aufwendiger als gedacht, besonders wenn der Salon beschäftigt ist und am Abend wenig Zeit bleibt.

Sobald Sie sich jedoch für eine elektronische Registrierkasse entscheiden, greift ein umfangreiches Regelwerk. Dann gelten die Vorgaben der KassenSichV vollumfänglich, und Sie sind verpflichtet, diese konsequent einzuhalten. Wer also einmal mit einer elektronischen Kasse angefangen hat, kann nicht einfach zur offenen Ladenkasse zurückwechseln, ohne die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.

Was schreibt die KassenSichV 2026 für Friseursalons konkret vor?

Die Kassensicherungsverordnung schreibt vor, dass jede elektronische Registrierkasse mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein muss, alle Einzelumsätze unveränderbar aufgezeichnet werden, und ein täglicher Tagesabschluss in Form eines Z-Bons erstellt wird. Diese Pflichten gelten seit 2020 und sind 2026 weiterhin unverändert in Kraft.

Konkret bedeutet das für Ihren Friseursalon:

  • Jeder Kassiervorgang muss einzeln erfasst werden, inklusive Datum, Uhrzeit, Artikelbezeichnung, Menge, Einzel- und Gesamtpreis sowie Zahlungsart.
  • Stornierungen dürfen nicht einfach gelöscht werden, sondern müssen nachvollziehbar im System verbleiben.
  • Am Tagesende muss zwingend ein Z-Bon ausgedruckt werden, der unter anderem den Namen des Unternehmens, das Datum, die Bruttotageseinnahmen getrennt nach Steuersätzen, eine fortlaufende Nummerierung sowie alle Stornierungen enthält.
  • Einnahmen müssen nach Steuersatz getrennt ausgewiesen werden, also 7 % und 19 % Umsatzsteuer separat.
  • Alle Kassendaten, Tagesabschlüsse und zugehörigen Unterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden, und zwar in elektronischer Form, nicht nur als Papierausdruck.

Dazu kommen Dokumentationspflichten, die viele Saloninhaber unterschätzen: Bedienungsanleitung, Programmieranleitung, Einrichtungsprotokolle und Änderungsprotokolle gehören ebenfalls in die sogenannte Verfahrensdokumentation. Diese muss bei einer Kassenprüfung sofort vorgelegt werden können.

Braucht ein Friseur zwingend eine TSE-zertifizierte Kasse?

Ja, wenn Sie eine elektronische Registrierkasse nutzen, ist eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die TSE schützt alle Kassendaten vor nachträglicher Manipulation und stellt sicher, dass jeder Umsatz unveränderbar gespeichert wird. Ohne TSE ist der Betrieb einer elektronischen Kasse nicht rechtskonform.

Die TSE kann als interne Komponente direkt in der Kasse verbaut sein, als externe Karte eingesteckt werden oder cloudbasiert funktionieren. Welche Variante für Ihren Salon sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Kassensystem ab. Wichtig ist, dass die TSE vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist.

Viele Friseure fragen sich, ob eine TSE auch dann nötig ist, wenn man nur wenige Kunden pro Tag hat oder hauptsächlich mit Kartenzahlung arbeitet. Die Antwort ist eindeutig: Ja. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße und der genutzten Zahlungsart. Auch ein kleiner Einzel-Salon mit zwei Stühlen muss eine TSE-konforme Kasse betreiben, sobald er eine elektronische Kasse nutzt.

Was ändert sich ab 2028 bei der Belegpflicht?

Der Referentenentwurf sieht neben der Kassenpflicht auch eine grundlegende Änderung bei der Belegausgabe vor. Die bisherige Pflicht zur Ausgabe eines Papierbons soll zum 1. Januar 2028 vollständig abgeschafft werden. An ihre Stelle tritt eine elektronische Belegbereitstellungspflicht: Händler und Dienstleister sollen Belege künftig beispielsweise per QR-Code, E-Mail oder NFC bereitstellen.

Für Beträge unter 30 € ist laut dem Entwurf gar kein Beleg mehr erforderlich. Ein Papierbon soll nur noch dann ausgedruckt werden müssen, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Für Friseursalons bedeutet das in der Praxis weniger Papierverbrauch und weniger Aufwand an der Kasse – vorausgesetzt, das eingesetzte Kassensystem unterstützt die elektronische Belegübermittlung.

Welche Strafen drohen Friseuren bei Verstößen gegen die Kassenpflicht?

Verstöße gegen die Kassenpflichten können für Friseursalons teuer werden. Das Finanzamt kann bei einer Kassenprüfung die gesamte Buchführung verwerfen und Umsätze schätzen. Solche Hinzuschätzungen können bis zu 10 % des Jahresumsatzes plus Sicherheitszuschlag betragen. In schwerwiegenden Fällen droht sogar die Einleitung eines Strafverfahrens.

Der Referentenentwurf sieht darüber hinaus konkrete Sanktionen vor: Bei Verstößen gegen die Kassenpflicht drohen Bußgelder von bis zu 25.000 €. Wer Manipulationssoftware einsetzt oder verkauft, muss laut dem Entwurf sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Besonders unangenehm: Kassenprüfer kommen oft ohne Vorankündigung. Sie haben das Recht, eine Kassennachschau auch dann zu beginnen, wenn Sie als Inhaber nicht im Salon sind. Und sie dürfen sogar vorab inkognito als Kunde in Ihren Salon kommen, um das Kassierverhalten zu beobachten, bevor sie sich als Prüfer zu erkennen geben.

Bei der eigentlichen Prüfung fordern die Beamten Zugriff auf sämtliche Kassenunterlagen, also Kassenbuch, Tagesabschlüsse, Barbelege, Kartenzahlungsbelege, Gutscheine und die Verfahrensdokumentation. Sie dürfen außerdem Kopien Ihrer elektronischen Kassendaten herunterladen und mitnehmen. Wenn der Datenzugriff nicht unverzüglich gewährt werden kann, drohen Verzögerungsgelder zwischen 2.500 und 25.000 Euro.

Um das Risiko zu minimieren, empfiehlt es sich, Ihre Mitarbeiter schriftlich darüber zu informieren, wie sie sich bei einer unangekündigten Kassenprüfung verhalten sollen. Klare Anweisungen helfen dabei, in der Aufregung ruhig und korrekt zu reagieren.

Welches Kassensystem erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für Friseure?

Ein gesetzeskonformes Kassensystem für Friseursalons muss KassenSichV-konform sein, eine zertifizierte TSE besitzen, Einzelumsätze unveränderbar aufzeichnen und einen ordnungsgemäßen Z-Bon erstellen können. Darüber hinaus sollte es zur täglichen Arbeit im Salon passen, also einfach zu bedienen sein und Dienstleistungen sowie Produktverkäufe abbilden können. Wer bereits jetzt auf ein solches System setzt, ist auch für die ab 2028 geplante Kassenpflicht bestens vorbereitet.

Anforderungen aus gesetzlicher Sicht

Aus rechtlicher Sicht muss das System alle Umsätze mit Datum, Uhrzeit, Artikelbezeichnung und Steuersatz erfassen. Stornierungen müssen nachvollziehbar bleiben, und die Daten müssen zehn Jahre lang elektronisch abrufbar sein. Alle diese Anforderungen erfüllen moderne Kassensysteme, die explizit als KassenSichV-konform zertifiziert sind. Achten Sie zusätzlich darauf, dass das System die elektronische Belegbereitstellung unterstützt, da diese ab 2028 vorgesehen ist.

Anforderungen aus dem Salonalltag

Im Friseursalon läuft vieles gleichzeitig: Kunden warten, das Telefon klingelt, und die nächste Behandlung beginnt. Ein Kassensystem muss in diesem Umfeld intuitiv funktionieren, ohne lange Einarbeitungszeit. Sinnvoll sind außerdem Funktionen wie die Verwaltung von Produktverkäufen, Gutscheinen und Mitarbeitern sowie eine übersichtliche Darstellung der Tageseinnahmen. Für Barbershops mit viel Walk-in-Betrieb kann eine schnelle Abwicklung an der Kasse wichtiger sein als eine umfangreiche Kundenverwaltung.

Was muss ein Friseur beim Kassenkauf 2026 unbedingt beachten?

Beim Kauf eines Kassensystems sollten Sie darauf achten, dass das Gerät ausdrücklich KassenSichV-konform ist und eine zertifizierte TSE mitbringt. Achten Sie außerdem darauf, dass das System in Deutschland zugelassen ist und die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten vollständig erfüllt. Ein Kassensystem, das diese Anforderungen nicht erfüllt, darf in Deutschland nicht betrieben werden. Wer jetzt in ein zukunftssicheres System investiert, ist zugleich für die ab 2028 geplante Kassenpflicht gerüstet.

Weitere Punkte, die Sie beim Kassenkauf berücksichtigen sollten:

  • Vorprogrammierung: Lassen Sie die Kasse möglichst schon beim Kauf auf Ihren Salon einstellen, also mit Ihren Dienstleistungen, Produkten und Preisen. So können Sie sofort loslegen, ohne sich selbst durch technische Einstellungen kämpfen zu müssen.
  • Fiskalisierung: Die Kasse muss ordnungsgemäß fiskalisiert sein, das heißt, die TSE muss korrekt eingerichtet und beim Finanzamt gemeldet sein.
  • Verfahrensdokumentation: Achten Sie darauf, dass Sie alle nötigen Unterlagen zur Kasse erhalten, also Bedienungsanleitung, Programmieranleitung und Einrichtungsprotokoll. Diese Dokumente brauchen Sie bei einer Kassenprüfung.
  • Elektronische Belegübermittlung: Da die papierhafte Belegausgabepflicht laut dem geplanten Gesetz ab 2028 entfällt, sollte Ihr System bereits jetzt die elektronische Belegbereitstellung per QR-Code, E-Mail oder NFC unterstützen.
  • Support: Wählen Sie einen Anbieter, der Ihnen bei technischen Fragen und im Problemfall schnell helfen kann, idealerweise per Telefon.
  • Gebrauchte Kassen: Wenn Sie eine gebrauchte Kasse kaufen möchten, prüfen Sie sorgfältig, ob diese die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ältere Geräte ohne TSE sind nicht mehr zulässig.

Denken Sie auch daran, dass Ihre Mitarbeiter mit dem System arbeiten werden. Eine Kasse, die intuitiv bedienbar ist, spart Zeit im Tagesgeschäft und reduziert Fehler beim Kassieren. Das bedeutet am Ende weniger Aufwand beim Kassenabschluss und weniger Erklärungsbedarf beim Steuerberater.

Wie Kassenschmiede bei den Kassenpflichten im Friseursalon unterstützt

Wir wissen, dass die gesetzlichen Anforderungen rund um die Kassenführung für viele Saloninhaber eine zusätzliche Belastung im ohnehin vollen Alltag sind. Deshalb bieten wir Lösungen, die nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch den Arbeitsalltag im Salon spürbar erleichtern – und die bereits heute auf die ab 2028 geplante Kassenpflicht vorbereitet sind.

Unsere Kassensysteme für Friseursalons bei Kassenschmiede kommen mit allem, was Sie für einen rechtskonformen Betrieb brauchen:

  • KassenSichV-konforme Geräte mit zertifizierter TSE, die alle gesetzlichen Anforderungen 2026 erfüllen und für die geplante Kassenpflicht ab 2028 gerüstet sind
  • Individuelle Vorprogrammierung auf Ihren Salon, mit Ihren Dienstleistungen, Produkten, Preisen und farblich strukturierter Tastatur, damit Sie sofort loslegen können
  • Ordnungsgemäße Fiskalisierung inklusive, sodass Sie sich nicht selbst durch Behördenprozesse kämpfen müssen
  • Alle Unterlagen zur Verfahrensdokumentation, damit Sie bei einer Kassenprüfung auf der sicheren Seite sind
  • Kostenfreier, klimaneutraler Versand und eine kostenlose Hotline für Fragen und Support

Wenn Sie unsicher sind, welches System zu Ihrem Salon passt, oder wenn Sie Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen haben, helfen wir Ihnen gern weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, und wir beraten Sie unverbindlich.

Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. August 2026 (PDF)

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