Wenn ein Mindestumsatz beim Kartenlesegerät nicht erreicht wird, fallen bei vielen Anbietern trotzdem Fixkosten an, zum Beispiel eine monatliche Mindestgebühr von 50 Euro oder mehr. Das bedeutet: Sie zahlen, auch wenn Sie kaum Kartenzahlungen hatten. Ob das auf Ihre Bezahllösung zutrifft, hängt von den Vertragsbedingungen Ihres Anbieters ab. Die folgenden Fragen klären, welche Rechte Sie haben, welche Kosten entstehen und wie Sie sich als Händler am besten aufstellen.
Was darf der Händler in diesem Fall tun?
Wenn der vertraglich vereinbarte Mindestumsatz beim Kartenlesegerät nicht erreicht wird, darf der Händler in der Regel nichts einfach ignorieren. Die Mindestgebühr wird automatisch abgebucht, unabhängig davon, wie viele Kartenzahlungen tatsächlich stattgefunden haben. Was Sie tun können: Ihren Vertrag genau prüfen, mit dem Anbieter sprechen und gegebenenfalls zu einem Modell ohne Mindestumsatz wechseln.
Viele Händler wissen gar nicht, dass ihr Vertrag eine solche Klausel enthält. Manche Anbieter kommunizieren das nicht deutlich genug beim Abschluss. Deshalb lohnt es sich, die Konditionen Ihres aktuellen Vertrags Zeile für Zeile zu lesen, bevor Sie das nächste Mal eine Monatsabrechnung erhalten und sich über unerwartete Kosten wundern.
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Umsatz dauerhaft unter dem Mindestumsatz liegt, haben Sie grundsätzlich drei Optionen:
- Den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen
- Mit dem Anbieter über einen günstigeren Tarif verhandeln
- Zu einem Anbieter wechseln, der keinen Mindestumsatz verlangt
Wichtig: Prüfen Sie dabei auch die Mindestlaufzeit Ihres Vertrags. Manche Anbieter binden Kunden über mehrere Jahre und verlangen bei vorzeitigem Ausstieg zusätzliche Gebühren pro Terminal und Monat. Das kann teuer werden.
Welche Kosten entstehen bei kleinen Kartenzahlungen?
Bei kleinen Kartenzahlungen entstehen Kosten auf zwei Ebenen: zum einen die prozentualen Transaktionsgebühren auf den Zahlungsbetrag, zum anderen feste Kosten pro Transaktion. Bei einem Betrag von zum Beispiel einem Euro kann die Transaktionsgebühr prozentual gering sein, die Fixgebühr pro Vorgang macht aber einen deutlich größeren Anteil aus.
Konkret bedeutet das: Wenn Sie viele kleine Beträge per Karte abrechnen, zum Beispiel in einem Kiosk oder Imbiss, können die Gebühren pro Transaktion schnell einen erheblichen Teil des Umsatzes auffressen. Hinzu kommen die monatliche Grundgebühr und, je nach Anbieter, eben der Mindestumsatz.
Ein weiterer Punkt, den viele Händler übersehen: Nicht jede Karte wird gleich abgerechnet. Neue Bankkarten tragen oft zwei Logos, das Girocard-Logo und ein Kreditkartenlogo wie Mastercard oder Visa. Manche Terminals wählen automatisch die teurere Kreditkartenfunktion, selbst wenn der Kunde nur seine normale EC-Karte vorzeigt. Das erhöht die Kartenzahlungsgebühren im Einzelhandel spürbar, ohne dass Händler oder Kunden es bemerken.
Darf man einen Mindestbetrag für Kartenzahlung festlegen?
Ja, Händler dürfen in Deutschland grundsätzlich einen Mindestbetrag für Kartenzahlungen festlegen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, jede noch so kleine Zahlung per Karte zu akzeptieren. Ein Mindestbetrag von zum Beispiel fünf oder zehn Euro ist rechtlich zulässig, solange er klar kommuniziert wird.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Wenn Sie einen Mindestbetrag festlegen, darf dieser nicht dazu führen, dass Kunden faktisch keine Möglichkeit mehr haben, bargeldlos zu zahlen. Das wäre dann problematisch, wenn Ihr Sortiment fast ausschließlich aus Artikeln unter diesem Betrag besteht.
Außerdem sollten Sie prüfen, ob Ihr Zahlungsdienstleister eigene Regelungen dazu hat. Manche Verträge enthalten Klauseln, die das Festlegen eines Mindestbetrags einschränken oder untersagen. Lesen Sie also auch hier die Vertragsbedingungen sorgfältig durch.
Wie sollte man den Mindestbetrag kommunizieren?
Den Mindestbetrag für Kartenzahlung sollten Sie klar, gut sichtbar und vor dem Bezahlvorgang kommunizieren. Ein Schild an der Kasse oder am Eingang des Geschäfts ist die einfachste und wirksamste Methode. Kunden müssen die Information erhalten, bevor sie ihre Kaufentscheidung abschließen.
Folgende Punkte helfen bei der richtigen Kommunikation:
- Sichtbarkeit: Platzieren Sie den Hinweis gut sichtbar an der Kasse und, wenn möglich, auch am Eingang oder an der Ware.
- Klarheit: Formulieren Sie eindeutig, zum Beispiel: „Kartenzahlung ab 5 Euro möglich.“
- Freundlicher Ton: Erklären Sie kurz den Grund, etwa: „Wegen der anfallenden Gebühren bitten wir um Kartenzahlung ab 5 Euro.“
- Konsistenz: Kommunizieren Sie den Mindestbetrag einheitlich, also nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich.
Kunden reagieren in der Regel verständnisvoll, wenn die Information transparent und freundlich vermittelt wird. Überraschungen an der Kasse hingegen führen zu Frust und können das Einkaufserlebnis negativ beeinflussen.
Welche Alternativen gibt es zum Mindestumsatz?
Die beste Alternative zum Mindestumsatz ist ein Zahlungsmodell, das ausschließlich auf tatsächlichem Umsatz basiert. Das bedeutet: Gebühren fallen nur dann an, wenn auch wirklich eine Kartenzahlung stattgefunden hat. Kein Umsatz, keine Kosten. Dieses Modell ist besonders für Händler mit schwankendem Kartenaufkommen oder saisonalen Schwankungen sinnvoll.
Weitere Alternativen, die Sie in Betracht ziehen können:
- Jahrespauschale: Einige Anbieter bieten ein Modell mit einer jährlichen Pauschale statt monatlicher Fixkosten an. Das kann sich lohnen, wenn Ihr Kartenumsatz unregelmäßig ist.
- Tarif ohne Mindestgebühr: Achten Sie beim Vertragsabschluss gezielt darauf, ob ein Mindestumsatz oder eine Mindestgebühr vereinbart wird. Viele Händler übersehen diesen Punkt.
- Flexibler Tarif nach Umsatzvolumen: Manche Anbieter staffeln ihre Tarife nach monatlichem Kartenumsatz. So zahlen Sie in umsatzschwachen Monaten weniger und in starken Monaten einen günstigeren Prozentsatz.
- Mindestbetrag an der Kasse einführen: Wie oben beschrieben, können Sie als Händler selbst einen Mindestbetrag für Kartenzahlungen festlegen, um die Kosten kleiner Transaktionen zu begrenzen.
Grundsätzlich gilt: Je transparenter die Preisstruktur eines Anbieters, desto besser können Sie kalkulieren. Achten Sie nicht nur auf den beworbenen Prozentsatz, sondern auch auf Transaktionsgebühren, Grundgebühren und eben mögliche Mindestumsätze. Nur wer alle Kostenbestandteile kennt, kann wirklich vergleichen.
Kassenschmiede: Kartenzahlung ohne Mindestumsatz
Wir wissen, dass Händler keine versteckten Kosten brauchen, die am Monatsende für Überraschungen sorgen. Deshalb bieten wir bei Kassenschmiede Bezahllösungen an, bei denen Gebühren ausschließlich bei tatsächlichem Umsatz anfallen. Kein Mindestumsatz, keine Strafgebühren für ruhige Monate.
- Gebühren fallen nur bei echten Kartenzahlungen an, nicht pauschal
- Girocard wird immer zu den günstigeren Girocard-Konditionen abgerechnet, unabhängig davon, was noch auf der Karte steht
- Verschiedene Tarife je nach monatlichem Kartenumsatz, damit Sie nicht zu viel zahlen
- Transparente Preisstruktur ohne versteckte Klauseln zu Mindestlaufzeiten oder Ausstiegsgebühren
- Persönlicher Support über unsere kostenlose Hotline, wenn Fragen zur Abrechnung auftauchen
Wenn Sie unsicher sind, welches Modell zu Ihrem Geschäft passt, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und wir schauen gemeinsam, welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist.
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