Ja, als Friseur müssen Sie grundsätzlich für jeden Kassiervorgang einen Bon erstellen. Die sogenannte Belegausgabepflicht gilt seit dem 1. Januar 2020 in Deutschland für alle Betriebe, die ein elektronisches Kassensystem nutzen – also auch für Friseursalons, Barbershops und Kosmetikstudios. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Bonpflicht, Ausnahmen und die Konsequenzen bei Verstößen.
Gilt die Bonpflicht auch für Friseurbetriebe?
Ja, die Belegausgabepflicht gilt ausdrücklich auch für Friseurbetriebe. Wer in Deutschland ein elektronisches Kassensystem betreibt, ist seit dem 1. Januar 2020 gesetzlich verpflichtet, für jeden abgeschlossenen Kassiervorgang einen Bon zu erstellen. Das betrifft Friseursalons genauso wie Einzelhandelsgeschäfte oder Gastronomiebetriebe.
Die gesetzliche Grundlage liefert das Kassengesetz, das auch als KassenSichV bekannt ist. Es schreibt vor, dass jede Transaktion einzeln aufgezeichnet, gespeichert und dem Kunden als Beleg angeboten werden muss. Für Friseurbetriebe bedeutet das konkret: Ob Haarschnitt, Färbung oder der Verkauf eines Shampoos an der Kasse – jeder Vorgang muss bonpflichtig erfasst werden.
Wichtig dabei: Die Pflicht zur Belegausgabe und die Pflicht zur Einzelaufzeichnung hängen eng zusammen. Es reicht nicht, am Ende des Tages nur den Z-Bon (Tagesabschluss) vorzulegen. Alle Einzeltransaktionen müssen vollständig und unveränderbar gespeichert sein, inklusive Datum, Uhrzeit, Bediener, Artikelbezeichnung und Betrag.
Muss der Bon dem Kunden übergeben werden oder reicht ein digitaler Beleg?
Der Bon muss dem Kunden aktiv angeboten werden – entweder als gedruckter Papierbeleg oder, wenn der Kunde zustimmt, als digitaler Beleg. Ein digitaler Beleg kann zum Beispiel per E-Mail oder als QR-Code bereitgestellt werden. Entscheidend ist, dass die Übergabe tatsächlich erfolgt und der Beleg alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält.
Zu den Pflichtangaben auf einem Bon gehören unter anderem:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Datum und Uhrzeit des Vorgangs
- Menge und Art der Dienstleistung oder Ware
- Gesamtbetrag und ausgewiesene Mehrwertsteuer
- Seriennummer der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Ein Kassensystem ohne TSE erfüllt diese Anforderungen nicht. Die TSE sorgt dafür, dass jede Transaktion manipulationssicher gespeichert wird – und genau das prüft das Finanzamt im Zweifel nach.
Was passiert, wenn ein Kunde den Bon nicht haben möchte?
Wenn ein Kunde den Bon ausdrücklich ablehnt, müssen Sie ihn trotzdem erstellen. Die Belegausgabepflicht bedeutet nicht, dass der Kunde den Bon annehmen muss – aber Sie als Betreiber müssen ihn anbieten, und das System muss ihn erzeugen. Der erstellte Bon darf dann einfach entsorgt werden, wenn der Kunde ihn nicht möchte.
Das klingt auf den ersten Blick nach unnötigem Papierverbrauch, und das sehen viele Friseure genauso. Tatsächlich war das einer der meistdiskutierten Kritikpunkte bei der Einführung der Bonpflicht. Aus steuerrechtlicher Sicht ist die Logik dahinter aber klar: Das Finanzamt will sicherstellen, dass jeder Umsatz lückenlos erfasst wird – unabhängig davon, ob der Kunde Interesse am Beleg hat oder nicht.
Praktisch bedeutet das für Ihren Salon: Ihr Kassensystem muss so eingerichtet sein, dass ein Bon automatisch erzeugt wird. Ob er dann gedruckt oder nur digital bereitgestellt wird, können Sie je nach Kundenwunsch entscheiden.
Gibt es Ausnahmen von der Belegausgabepflicht?
Ja, es gibt eine Ausnahmeregelung – aber sie ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und gilt nicht automatisch für Friseursalons. Das Finanzamt kann auf Antrag eine Befreiung von der Belegausgabepflicht erteilen, wenn die Ausgabe von Belegen aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist. Das betrifft in der Praxis vor allem Betriebe mit sehr großem Kundenaufkommen, etwa Marktverkäufer oder Bäckereien mit Laufkundschaft.
Für einen typischen Friseursalon oder Barbershop ist eine solche Befreiung in der Regel nicht möglich – und auch kaum sinnvoll zu beantragen. Die Anzahl der Transaktionen pro Tag ist überschaubar, und moderne Kassensysteme drucken den Bon automatisch aus, ohne dass das den Arbeitsablauf nennenswert verlangsamt.
Was hingegen keine Ausnahme darstellt: die offene Ladenkasse. Wer keine elektronische Kasse nutzt, sondern nur eine Geldkassette mit manueller Aufzeichnung, unterliegt zwar nicht der Belegausgabepflicht im technischen Sinne – aber er muss dafür eine lückenlose, handschriftliche Kassenführung vorweisen können. Das ist in der Praxis deutlich aufwendiger und fehleranfälliger als ein modernes Kassensystem.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Bonpflicht?
Verstöße gegen die Belegausgabepflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Noch gravierender ist jedoch, dass bereits ein kleiner Formfehler oder eine Unregelmäßigkeit bei einer Kassennachschau dazu führen kann, dass das Finanzamt eine umfassende Betriebsprüfung einleitet.
Das Risiko einer Kassennachschau ist real: Seit 2018 können Steuerprüfer unangemeldet in Ihren Salon kommen und Ihre Kassenführung vor Ort kontrollieren. Dabei haben sie das Recht, Zugriff auf alle Einzelaufzeichnungen zu verlangen – also nicht nur den Tagesabschluss-Bon, sondern sämtliche Transaktionen des Tages. Auch Stornierungen, Trainerbuchungen und Gutscheineinlösungen müssen vollständig nachvollziehbar sein.
Was viele nicht wissen: Wenn die Buchführung aufgrund von Formfehlern verworfen wird, schätzt das Finanzamt den tatsächlichen Umsatz – und zwar meist zu Ihren Ungunsten. Das kann zu Steuernachzahlungen führen, die bis zu acht Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Ein jahrelanger Rechtsstreit mit der Finanzbehörde ist in solchen Fällen keine Seltenheit.
Schützen Sie sich, indem Sie sicherstellen, dass:
- Ihr Kassensystem TSE-konform und KassenSichV-zertifiziert ist
- alle Transaktionen einzeln und unveränderbar gespeichert werden
- der tägliche Z-Bon mit allen Pflichtangaben erstellt und aufbewahrt wird
- Ihre Mitarbeiter wissen, wie sie sich bei einer unangekündigten Prüfung verhalten sollen
- alle Unterlagen zum Kassensystem – Bedienungsanleitung, Programmieranleitung, Einrichtungsprotokolle – griffbereit sind
Welche Kassensysteme erfüllen die gesetzlichen Anforderungen für Friseure?
Ein Kassensystem für Friseurbetriebe muss zwingend über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen und KassenSichV-konform sein. Darüber hinaus sollte es die typischen Abläufe in einem Salon unterstützen: schnelle Bedienung, die Möglichkeit, Dienstleistungen und Produkte gemeinsam zu erfassen, sowie einen automatischen Tagesabschluss mit Z-Bon.
Für Friseursalons und Barbershops haben sich vor allem zwei Systemtypen bewährt:
- Klassische Registrierkassen von Herstellern wie SAM4S oder SAMPOS: robust, einfach zu bedienen, schnell im Kassiervorgang – ideal für Betriebe, die eine zuverlässige Lösung ohne viele Extras suchen.
- Android-basierte POS-Terminals: moderne Touchscreen-Systeme, die sich flexibel anpassen lassen und oft zusätzliche Funktionen wie Mitarbeiterverwaltung oder Gutscheinverwaltung bieten.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten:
- Ist eine TSE fest integriert oder nachrüstbar?
- Wird das System in deutscher Systemsprache geliefert?
- Kann die Kasse vorab mit Ihren Dienstleistungen und Preisen programmiert werden?
- Gibt es einen verlässlichen Support, wenn im laufenden Betrieb Fragen auftauchen?
Gerade der letzte Punkt wird oft unterschätzt: Eine Kasse, die im Salon ausfällt oder falsch konfiguriert ist, kostet Zeit und Nerven – genau das, was im Tagesgeschäft eines Friseursalons niemand braucht.
Wie Kassenschmiede bei der Belegausgabepflicht und Kassenwahl unterstützt
Wir wissen, dass die gesetzlichen Anforderungen rund um Bonpflicht und Kassenführung für viele Friseurbetriebe zunächst überwältigend wirken. Gleichzeitig muss eine neue Kasse einfach funktionieren – ohne lange Einarbeitung und ohne Stress beim nächsten Steuerprüfer.
Bei Kassenschmiede bieten wir speziell auf Dienstleistungsbetriebe abgestimmte Kassenlösungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen:
- Alle Kassensysteme sind KassenSichV-konform und verfügen über eine zertifizierte TSE
- Auf Wunsch liefern wir die Kasse fertig programmiert – mit Ihren Dienstleistungen, Preisen und einer beschrifteten Tastatur, sodass Sie sofort loslegen können
- Die Fiskalisierung übernehmen wir für Sie, damit Sie rechtssicher starten
- Unser kostenloser Support per Hotline steht Ihnen auch nach dem Kauf zur Verfügung – für alle Fragen rund um Kassenbedienung, Z-Bon und Tagesabschluss
- Wir liefern klimaneutral und versandkostenfrei
Wenn Sie unsicher sind, welches System am besten zu Ihrem Salon passt, stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung – ohne Verkaufsdruck, dafür mit konkreten Antworten auf Ihre Fragen.

