Gilt die Kartenzahlung Pflicht auch für Barber und Friseursalons?

Sven Schmidt ·
Kartenzahlungsterminal auf einem Friseurtisch neben Kamm, Schere und einem gefalteten Euroschein im warmen Licht.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung für Friseursalons oder Barbershops. Kein Gesetz verpflichtet Unternehmen, Kartenzahlung anzubieten. Kunden haben in Deutschland grundsätzlich das Recht, mit Bargeld zu zahlen, sofern keine anderslautende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kartenzahlung im Friseurbetrieb.

Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Kartenzahlungspflicht?

Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Kartenzahlungspflicht. Weder für Friseursalons noch für andere Gewerbetreibende schreibt der Gesetzgeber vor, dass Kartenzahlung akzeptiert werden muss. Bargeld ist in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel, und Kunden haben grundsätzlich das Recht, ihre Rechnung in bar zu begleichen.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Auch Friseursalons und Barbershops dürfen selbst entscheiden, welche Zahlungsmethoden sie anbieten. Wer ausschließlich Bargeld akzeptiert, handelt vollkommen legal. Wer ausschließlich Karte akzeptiert, darf das ebenfalls, sofern er Kunden vorab klar darüber informiert, zum Beispiel durch einen Aushang im Schaufenster oder auf der Website.

Wichtig ist dabei: Die Entscheidung muss transparent kommuniziert werden. Kunden dürfen nicht erst an der Kasse erfahren, dass ihre bevorzugte Zahlungsart nicht akzeptiert wird.

Welche Ausnahmen und Sonderfälle gibt es für Friseursalons?

Für Friseursalons gelten keine branchenspezifischen Ausnahmen bei der Kartenzahlung. Es gibt in Deutschland schlicht keine allgemeine Kartenzahlungspflicht, von der man ausgenommen werden könnte. Was es jedoch gibt, sind steuerliche Pflichten rund um die Kassenführung, die alle Saloninhaber betreffen, unabhängig davon, wie gezahlt wird.

Wer ein elektronisches Kassensystem betreibt, muss dieses seit dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausstatten. Das gilt auch für Friseursalons. Außerdem besteht eine Belegausgabepflicht: Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg ausgestellt werden, egal ob der Kunde bar oder mit Karte zahlt.

Ein Sonderfall, der in der Praxis häufig auftaucht: Terminreservierungen im Friseursalon. Eine unverbindliche Terminbuchung löst noch keine Kassenpflicht aus. Erst wenn eine Zahlung fließt, zum Beispiel eine Anzahlung oder eine No-Show-Gebühr, muss ein Vorgang im Kassensystem gestartet und ein Beleg ausgestellt werden.

Warum bieten immer mehr Friseure und Barber Kartenzahlung an?

Immer mehr Friseure und Barbershops bieten Kartenzahlung an, weil Kunden es schlicht erwarten. Besonders jüngere Kunden tragen oft kein Bargeld mehr bei sich. Wer keine Kartenzahlung anbietet, riskiert, Kunden zu verlieren oder zumindest für Unmut zu sorgen, der sich schnell in Online-Bewertungen niederschlägt.

Hinzu kommen praktische Vorteile für den Salonbetrieb selbst:

  • Weniger Aufwand beim Kassenabschluss: Kartenzahlungen werden automatisch erfasst und lassen sich einfacher mit der Buchhaltung abgleichen.
  • Mehr Sicherheit: Weniger Bargeld in der Kasse bedeutet weniger Diebstahlrisiko und weniger Aufwand beim Einzahlen auf das Geschäftskonto.
  • Einfachere Übergabe an den Steuerberater: Moderne Kassensysteme mit integrierter Kartenzahlung exportieren Daten in Formate, die direkt in die Buchhaltung übernommen werden können. Das spart Zeit und Kosten im Steuerbüro.
  • Höhere Umsätze: Studien aus anderen Ländern zeigen, dass Kunden bei Kartenzahlung tendenziell mehr ausgeben, weil der Schmerz des Bezahlens psychologisch geringer wahrgenommen wird.

Kurz gesagt: Kartenzahlung ist kein Luxus mehr, sondern ein Servicestandard, den viele Kunden als selbstverständlich voraussetzen.

Was passiert, wenn ein Salon keine Kartenzahlung akzeptiert?

Rechtliche Konsequenzen gibt es keine, denn eine Kartenzahlungspflicht existiert in Deutschland nicht. Wer ausschließlich Bargeld akzeptiert und das transparent kommuniziert, handelt vollkommen legal. Die Konsequenzen sind eher geschäftlicher Natur.

Kunden, die kein Bargeld dabeihaben, müssen erst zum Automaten laufen, was Zeit kostet und Frustration erzeugt. Im schlimmsten Fall springen sie ab und buchen beim nächsten Salon, der Karte akzeptiert. Negative Bewertungen auf Google oder Instagram entstehen häufig aus genau solchen Momenten, die eigentlich vermeidbar wären.

Für Saloninhaber, die viele Stammkunden haben und in einem Umfeld mit wenig Konkurrenz arbeiten, mag die reine Barzahlung noch funktionieren. In städtischen Lagen mit starkem Wettbewerb wird das Fehlen von Kartenzahlung jedoch zunehmend zum Nachteil.

Welches Kassensystem eignet sich für Friseursalons mit Kartenzahlung?

Für Friseursalons eignen sich besonders kompakte, einfach zu bedienende Kassensysteme, die sich mit einem Kartenterminal kombinieren lassen. Wichtig ist, dass das System KassenSichV-konform ist, also über eine zertifizierte TSE verfügt, und gleichzeitig die Abläufe im Salon unterstützt, ohne technisches Vorwissen vorauszusetzen.

Folgende Kriterien helfen bei der Auswahl:

  • TSE-Konformität: Das Kassensystem muss eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung haben. Ohne TSE drohen bei einer Betriebsprüfung ernsthafte Probleme.
  • Einfache Bedienung: Im Friseursalon bleibt wenig Zeit für komplizierte Menüs. Eine übersichtliche Benutzeroberfläche, am besten mit Touchscreen, spart Zeit und Nerven.
  • Kartenterminal-Integration: Das Kassensystem sollte sich nahtlos mit einem Kartenterminal verbinden lassen, damit Zahlungen direkt gebucht werden und kein manueller Abgleich nötig ist.
  • Belegausgabe: Die Bonpflicht gilt auch im Friseursalon. Das System muss für jeden Vorgang automatisch einen Beleg erzeugen können, egal ob in Papierform oder digital.
  • Steuerberater-Export: Ein gutes Kassensystem exportiert die Daten in einem Format, das der Steuerberater direkt verarbeiten kann. Das spart Ihnen am Monatsende viel Zeit.

Android-basierte POS-Terminals sind für Friseursalons eine gute Wahl: Sie sind kompakt, modern und lassen sich flexibel einsetzen, auch an mehreren Stühlen oder Arbeitsplätzen.

Könnte eine Kartenzahlungspflicht in Deutschland noch kommen?

Eine gesetzliche Kartenzahlungspflicht in Deutschland ist derzeit nicht geplant, aber politisch wird das Thema immer wieder diskutiert. Einige EU-Länder haben bereits Regelungen eingeführt, die Händler verpflichten, mindestens eine bargeldlose Zahlungsmethode anzubieten. Deutschland hinkt hier im europäischen Vergleich noch hinterher.

Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren den Ausbau bargeldloser Zahlungen gefördert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass mittelfristig auch in Deutschland eine Mindestpflicht zur Akzeptanz von Kartenzahlung eingeführt wird, ähnlich wie es in anderen Mitgliedsstaaten bereits der Fall ist.

Für Saloninhaber bedeutet das: Wer jetzt in ein modernes Kassensystem mit Kartenzahlungsfunktion investiert, ist nicht nur besser für die aktuelle Kundennachfrage aufgestellt, sondern auch für mögliche gesetzliche Änderungen in der Zukunft gewappnet. Eine Umrüstung im Nachhinein ist immer aufwendiger und teurer als eine vorausschauende Entscheidung.

Wie Kassenschmiede bei Kartenzahlung und Kassensystemen für Friseursalons unterstützt

Ob Sie Ihren ersten Salon eröffnen oder Ihr bestehendes Kassensystem modernisieren möchten: Wir helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch den Alltag im Salon wirklich erleichtert. Unsere Kassensysteme sind alle KassenSichV-konform, mit zertifizierter TSE ausgestattet und auf Wunsch individuell für Ihren Betrieb programmiert.

  • Individuelle Programmierung: Wir liefern Ihr Kassensystem fertig konfiguriert, mit beschrifteter Tastatur und in deutscher Systemsprache, damit Sie sofort loslegen können.
  • Kartenzahlung integriert: Wir beraten Sie, welches Kassensystem sich optimal mit einem Kartenterminal verbinden lässt, damit Zahlungen automatisch erfasst werden und kein manueller Abgleich nötig ist.
  • Gesetzliche Sicherheit: Alle Systeme erfüllen die aktuellen Anforderungen der KassenSichV 2020, inklusive TSE und Belegausgabepflicht.
  • Persönlicher Support: Unsere kostenlose Hotline steht Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung, ohne lange Warteschleifen oder anonyme Ticketsysteme.
  • Zubehör aus einer Hand: Von TSE-Karten über Thermorollen bis hin zu Ersatzteilen erhalten Sie bei uns alles, was Sie für den laufenden Betrieb brauchen.

Wenn Sie wissen möchten, welches System am besten zu Ihrem Salon passt, nehmen Sie einfach Kontakt auf. Wir schauen uns Ihre Situation gemeinsam an und empfehlen Ihnen eine Lösung, die zu Ihrem Betrieb und Ihrem Budget passt.

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