Überbrückungshilfe III – Jetzt die Chance nutzen!

Da in vielen Branchen die Umsätze durch die Coronakrise stark zurückgegangen sind, fehlt aktuell oft das Geld, um dringend erforderliche Investitonen im Bereich der Digitalisierung zu tätigen. Das Bundesministerum hat daher seinen Katalog förderfähiger Kosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III erweitert. Nun ist es möglich, Investitionen in diesem Bereich mit bis zu 20.000 Euro gefördert zu bekommen. Wenn es in einem Betrieb zu einem Umsatzeinbuch von mehr als 70% gekommen ist, können Fixkosten sogar bis zu 100% erstattet werden. Eine Antragsstellung ist aber bereits ab Umsatzeinbußen von 30% möglich. Relevant ist hierbei der Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021. Alle Details finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Neben der regulären Förderung über die Überbrückungshilfe III, ist es auch möglich einen Eigenkapitalzuschuss zu beantragen. Alle Details hierzu finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt werden:

  • Ein maximaler Jahresumsatz von 750 Mio. Euro in 2020
  • Ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30% in mindestens einem Monat im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019
  • Eine Betriebsstätte oder Sitz in Deutschland
  • Die Unternehmensgründung erfolgte vor dem 01.05.2020
  • Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls berechtigt
  • Unternehmen mit Beschäftigten dürfen auch dann einen Antrag stellen, wenn sie im Nebenerwerb geführt werden
  • Die Antragstellung muss bis zum 31. August 2021 erfolgen
  • Der Antrag muss über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen Rechtsanwalt oder über vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst.
  • Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt

Die Überbrückungshilfe III kann u.a. für alle stationären und mobilen Kassen beantragt werden.

Sollten Sie Rückfragen zu der GoBD-Konformität unserer Kassen haben, können Sie gerne die Kommentarfunktion dieses Beitrags nutzen oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen.

Allseits gute Geschäfte,

Ihr Kassenschmiede-Team


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