Die Gutscheinverwaltung an der Registrierkasse funktioniert so: Gutscheine werden als eigene Zahlungsart oder als Artikel im Kassensystem hinterlegt, sodass Verkauf und Einlösung getrennt und nachvollziehbar erfasst werden. Das ist wichtig, weil Gutscheine steuerlich unterschiedlich behandelt werden und das Finanzamt bei einer Kassenprüfung genau hinschaut. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Gutscheinverwaltung an der Kasse.
Wie werden Gutscheine an der Kasse technisch erfasst?
Gutscheine werden an der Registrierkasse entweder als eigener Artikel mit einem festen Betrag oder als separate Zahlungsart erfasst. Moderne Kassensysteme unterscheiden dabei zwischen dem Verkauf eines Gutscheins und seiner späteren Einlösung. Beide Vorgänge werden als eigenständige Buchungen im Kassenspeicher festgehalten und sind so jederzeit nachvollziehbar.
In der Praxis gibt es zwei gängige Wege, wie Kassensysteme Gutscheine technisch abbilden. Beim ersten Weg wird der Gutschein als Artikel in der Warenliste angelegt, zum Beispiel als „Gutschein 50 Euro“. Beim Kauf tippt das Personal diesen Artikel an, der Betrag wird wie ein normaler Verkauf gebucht. Bei der Einlösung wird der Gutschein dann als Zahlungsmittel ausgewählt, ähnlich wie Bargeld oder Kartenzahlung.
Beim zweiten Weg bieten Kassensysteme eine eigene Gutscheinfunktion, bei der ein individueller Code oder eine Gutscheinnummer vergeben wird. Das System speichert, welcher Code welchen Wert hat und ob er bereits eingelöst wurde. Das ist besonders praktisch, wenn Sie viele Gutscheine ausgeben oder Teileinlösungen ermöglichen möchten, also wenn ein Kunde einen 100-Euro-Gutschein nutzt, aber nur 60 Euro ausgibt.
Welche Arten von Gutscheinen unterstützen Kassensysteme?
Kassensysteme unterstützen in der Regel zwei Arten von Gutscheinen: Wertgutscheine für einen festen Geldbetrag und Warengutscheine für eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Produkt. Manche Systeme ermöglichen zusätzlich Rabattgutscheine, die einen Preisnachlass gewähren. Steuerlich sind diese drei Varianten jedoch unterschiedlich zu behandeln.
Ein Wertgutschein berechtigt den Inhaber, ihn gegen Waren oder Dienstleistungen einzulösen, ohne dass beim Kauf bereits feststeht, was genau er dafür bekommt. Ein Warengutschein hingegen ist an eine konkrete Leistung geknüpft, zum Beispiel ein Haarschnitt im Friseursalon oder ein bestimmtes Gericht im Restaurant.
Wichtig zu wissen: Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen Einzweck-Gutscheinen und Mehrzweck-Gutscheinen. Bei einem Einzweck-Gutschein steht beim Verkauf bereits fest, welche Leistung erbracht wird und welcher Steuersatz gilt. Bei einem Mehrzweck-Gutschein ist das noch offen. Diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen darauf, wann die Umsatzsteuer fällig wird. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.
Keine Gutscheine im steuerlichen Sinne sind übrigens reine Rabattcoupons, Proben oder Warenmuster sowie Guthabenkarten, bei denen das Geld jederzeit zurückgetauscht werden kann. Diese werden an der Kasse anders behandelt.
Wie bucht man den Verkauf eines Gutscheins korrekt?
Beim Verkauf eines Gutscheins buchen Sie den Betrag an der Kasse als eigenen Vorgang, getrennt von normalen Warenverkäufen. Der Gutschein wird dabei nicht als Umsatz aus dem Warenverkauf erfasst, sondern als erhaltene Zahlung für eine noch ausstehende Leistung. Das Kassensystem sollte diesen Vorgang klar als „Gutscheinverkauf“ kennzeichnen.
In der Praxis legen Sie dafür in Ihrem Kassensystem einen Artikel oder eine Funktion namens „Gutschein“ an. Wenn ein Kunde einen Gutschein kauft, wählen Sie diesen Artikel aus und geben den gewünschten Betrag ein. Der Kassenbon weist dann den Gutscheinverkauf aus, und das System speichert den Vorgang in der Buchungshistorie.
Achten Sie darauf, dass Ihr Kassensystem den Gutscheinverkauf nicht automatisch als steuerpflichtigen Umsatz verbucht, wenn es sich um einen Mehrzweck-Gutschein handelt. Denn bei dieser Art von Gutschein entsteht die Umsatzsteuerpflicht erst bei der Einlösung. Wie Ihr System das konkret abbildet, hängt vom Modell und der Programmierung ab. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater, wie der Gutscheinverkauf in Ihrer Buchhaltung korrekt abgebildet werden soll.
Wie löst man einen Gutschein an der Registrierkasse ein?
Einen Gutschein lösen Sie an der Registrierkasse ein, indem Sie ihn beim Bezahlvorgang als Zahlungsmittel auswählen. Der Gutscheinbetrag wird dann vom Gesamtbetrag abgezogen. Ist der Gutschein wertmäßig höher als der Einkauf, können Sie je nach Kassensystem den Restbetrag als neuen Gutschein ausgeben oder auszahlen.
Der genaue Ablauf sieht in der Praxis so aus:
- Der Kunde legt seine Waren vor oder bestellt seine Leistung.
- Sie tippen die Artikel wie gewohnt in die Kasse ein.
- Beim Bezahlen wählen Sie die Zahlungsart „Gutschein“ aus.
- Sie geben den Gutscheincode oder den Gutscheinbetrag ein.
- Das System zieht den Betrag ab und zeigt an, ob noch ein Restbetrag offen ist.
- Der Kassenbon weist die Einlösung des Gutscheins aus.
Wenn Ihr Kassensystem mit Gutscheincodes arbeitet, markiert es den Code nach der Einlösung automatisch als verwendet. So verhindern Sie, dass ein Gutschein doppelt eingelöst wird. Bei Systemen ohne Codeverwaltung sollten Sie eingelöste Gutscheine physisch einbehalten oder entwerten, um Missbrauch zu vermeiden.
Was gilt steuerlich beim Gutscheinverkauf an der Kasse?
Steuerlich kommt es beim Gutscheinverkauf darauf an, ob es sich um einen Einzweck- oder einen Mehrzweck-Gutschein handelt. Bei Einzweck-Gutscheinen entsteht die Umsatzsteuerpflicht bereits beim Verkauf des Gutscheins. Bei Mehrzweck-Gutscheinen entsteht sie erst bei der Einlösung. Das Finanzamt erwartet, dass diese Unterscheidung in Ihrer Kassenführung klar erkennbar ist.
Ein Beispiel: Ein Friseursalon verkauft einen Gutschein für einen Haarschnitt zum Preis von 40 Euro. Da die Leistung und der Steuersatz von Anfang an feststehen, handelt es sich um einen Einzweck-Gutschein. Die Umsatzsteuer ist bereits beim Verkauf abzuführen, nicht erst, wenn der Kunde den Termin wahrnimmt.
Anders verhält es sich bei einem Wertgutschein über 50 Euro, den ein Kunde in einem Geschäft einlösen kann, das sowohl Waren mit 19 Prozent als auch mit 7 Prozent Mehrwertsteuer verkauft. Hier steht beim Kauf noch nicht fest, welcher Steuersatz gilt. Das ist ein Mehrzweck-Gutschein. Die Umsatzsteuer wird erst bei der Einlösung fällig, abhängig davon, was der Kunde kauft.
Das Bundesministerium der Finanzen hat diese Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE, Abschnitt 3.17) ausführlich beschrieben. Die Grundregel lautet: Gutscheine, die nur zu einem Preisnachlass berechtigen, fallen nicht unter diese Regelung und werden anders behandelt. Für Ihre konkrete steuerliche Einordnung empfehlen wir dringend die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater. Die Kassenschmiede ist Ihr Ansprechpartner für die technische Umsetzung, nicht für steuerliche Beratung.
Welche Kassensysteme eignen sich besonders für die Gutscheinverwaltung?
Für eine zuverlässige Gutscheinverwaltung eignen sich vor allem moderne elektronische Kassensysteme und POS-Terminals, die Gutscheine als eigene Zahlungsart abbilden können und eine klare Trennung zwischen Gutscheinverkauf und Gutscheineinlösung in der Buchungshistorie ermöglichen. Einfache Registrierkassen ohne programmierbare Zahlungsarten stoßen hier schnell an ihre Grenzen.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten:
- Separate Gutscheinfunktion: Das System sollte Gutscheine als eigene Zahlungsart oder als eigenen Artikeltyp verwalten können, damit Verkauf und Einlösung klar getrennt erfasst werden.
- Codeverwaltung: Systeme, die individuelle Gutscheincodes vergeben und verwalten, schützen Sie vor Doppeleinlösungen und erleichtern die Nachverfolgung.
- Kassenbon-Ausweis: Der Kassenbon sollte den Gutscheinvorgang klar ausweisen, damit Sie bei einer Kassenprüfung durch das Finanzamt alles lückenlos belegen können.
- KassenSichV-Konformität: Das Kassensystem muss eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besitzen und KassenSichV-2020-konform sein. Das gilt unabhängig von der Gutscheinfunktion und ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Individuelle Programmierung: Gerade wenn Sie Gutscheine regelmäßig einsetzen, lohnt es sich, das Kassensystem von Anfang an passend zu konfigurieren, damit die Abläufe im Alltag reibungslos funktionieren.
Android-basierte POS-Terminals und PC-Kassensysteme bieten in der Regel mehr Flexibilität bei der Gutscheinverwaltung als einfache Registrierkassen, weil sie softwareseitig individuell angepasst werden können.
Kassenschmiede: Kassensysteme mit passender Gutscheinverwaltung
Wir wissen, dass die Gutscheinverwaltung im Alltag eines Geschäftsinhabers oft mehr Aufwand bedeutet als nötig, besonders wenn das Kassensystem nicht richtig eingerichtet ist. Deshalb liefern wir bei Kassenschmiede Kassensysteme, die von Anfang an auf Ihre Bedürfnisse programmiert sind, inklusive der korrekten Abbildung von Gutscheinfunktionen.
Das bieten wir Ihnen konkret:
- Kassensysteme von Sharp, SAM4S, SAMPOS, primasello und RCH, alle KassenSichV-2020-konform mit TSE
- Individuelle Programmierung Ihres Kassensystems vor der Lieferung, sodass Sie sofort loslegen können
- Einrichtung von Gutscheinen als eigene Zahlungsart oder Artikeltyp, passend zu Ihrem Geschäftsmodell
- Beschriftete und farblich strukturierte Tastatur, damit Ihr Personal Gutscheinvorgänge schnell und fehlerfrei abwickelt
- Kostenfreier Versand und persönliche Hotline für Fragen nach der Inbetriebnahme
Wenn Sie unsicher sind, welches System am besten zu Ihrem Betrieb passt, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, und wir besprechen gemeinsam, welche Lösung für Sie sinnvoll ist.
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