Was passiert, wenn man 2027 keine Registrierkasse hat?

Sven Schmidt ·
Abgeschaltetes POS-Kassensystem auf leerem Ladentisch, im Hintergrund ein Geschlossen-Schild an der Glastür.

Wer 2027 keine konforme Registrierkasse hat, riskiert empfindliche Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Ab Januar 2027 plant die Bundesregierung, Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro zur Nutzung manipulationssicherer elektronischer Kassensysteme zu verpflichten. Die folgenden Fragen klären, was das konkret für Ihren Betrieb bedeutet und wann Sie handeln sollten.

Welche gesetzlichen Pflichten gelten für Registrierkassen in Deutschland?

Wer in Deutschland ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss seit 2020 die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erfüllen. Das bedeutet: Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die alle Kassenvorgänge manipulationssicher aufzeichnet. Außerdem gilt eine Belegausgabepflicht gegenüber Kunden.

Die KassenSichV schreibt konkret vor, dass Kassensysteme alle Geschäftsvorfälle lückenlos protokollieren, die TSE-Daten auf Anfrage des Finanzamts exportierbar sein müssen und jede Kasse beim Finanzamt gemeldet wird. Wer heute bereits eine elektronische Kasse betreibt, muss diese Anforderungen bereits erfüllen. Wer noch mit einer offenen Ladenkasse arbeitet, ist von diesen Pflichten bislang ausgenommen, solange keine gesetzliche Kassenpflicht besteht.

Wichtig zu wissen: Die TSE-Pflicht gilt nicht nur für die Hardware, sondern auch für die Software. Ein Kassensystem ohne gültige TSE gilt als nicht konform, selbst wenn die Hardware technisch einwandfrei funktioniert.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung ohne konforme Kasse?

Wer bei einer Betriebsprüfung keine konforme Kasse vorweisen kann, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Das Finanzamt kann die Buchführung als nicht ordnungsgemäß einstufen und den Umsatz schätzen, was in der Regel zu Steuernachzahlungen führt. Hinzu kommen mögliche Bußgelder für Verstöße gegen die Kassensicherungsverordnung.

In der Praxis bedeutet das für viele Inhaber: Der Prüfer kommt, findet keine TSE-konforme Kasse oder fehlende Protokolldaten und schätzt den Umsatz nach oben. Das Ergebnis sind Steuernachzahlungen, die weit über den Kosten einer neuen Kasse liegen können. Dazu kommt der Stress, Unterlagen nachzureichen, Erklärungen abzugeben und im schlimmsten Fall einen Steuerberater für die Aufarbeitung zu bezahlen.

Mit der geplanten Registrierkassenpflicht ab 2027 verschärft sich die Lage zusätzlich: Laut dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll die Verweigerung der Kassenpflicht künftig mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Manipulation von Kassenaufzeichnungen soll sogar als Steuerstraftat mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können.

Gibt es in Deutschland eine allgemeine Registrierkassenpflicht?

Nein, eine allgemeine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland derzeit noch nicht. Betriebe dürfen aktuell noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, sofern sie ihre Einnahmen ordnungsgemäß aufzeichnen. Das wird sich jedoch voraussichtlich ab 2027 oder 2028 für viele Betriebe ändern.

Bislang ist die Nutzung einer elektronischen Kasse freiwillig, aber wer sich dafür entscheidet, muss die Vorgaben der KassenSichV einhalten. Die offene Ladenkasse ist rechtlich zulässig, stellt aber hohe Anforderungen an die manuelle Dokumentation: tägliche Kassenberichte, Zählprotokolle, lückenlose Aufzeichnungen. Fehler dabei können bei einer Prüfung genauso problematisch sein wie eine nicht konforme elektronische Kasse.

Im europäischen Vergleich ist Deutschland damit ein Nachzügler. In Österreich gilt die Registrierkassenpflicht bereits seit Jahren, dort allerdings schon ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro und Barumsätzen über 7.500 Euro im Jahr. Österreich hat dabei bewusst Ausnahmen für mobile Verkaufsformen und Betriebe ohne Stromanschluss eingebaut, was der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) auch für Deutschland fordert.

Was ändert sich 2027 für Kassensysteme?

Ab 2027 oder voraussichtlich 2028 sollen Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro verpflichtet werden, eine elektronische Registrierkasse mit zertifizierter TSE zu nutzen. Die offene Ladenkasse wäre für diese Betriebe dann keine zulässige Option mehr. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, die papiergebundene Belegausgabepflicht schrittweise durch einen digitalen Beleg zu ersetzen.

Der ursprüngliche Einführungstermin im Koalitionsvertrag war der 1. Januar 2027. Im Rahmen des Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität, der am 16. Juli 2026 vorgestellt wurde, wurde der Termin auf 2028 verschoben. Ein konkreter Gesetzentwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren, viele Details sind aber noch offen.

Was bleibt noch unklar?

Der DStV weist darauf hin, dass die bisherigen Ankündigungen mehr Fragen aufwerfen, als beantworten. Unklar ist zum Beispiel, ob sich die 100.000-Euro-Grenze auf den Gesamtumsatz oder nur auf Barumsätze bezieht. Auch welche Branchen oder Betriebsformen Ausnahmen erhalten könnten, ist noch nicht konkretisiert.

Was ändert sich bei der Belegpflicht?

Positiv für viele Betriebe: Die bisherige Pflicht, jedem Kunden einen Papierbeleg anzubieten, soll gelockert werden. Geplant ist eine Bagatellgrenze von 30 Euro, unterhalb derer kein Beleg mehr ausgedruckt werden muss. Der digitale Beleg soll technologieoffen gestaltet werden, zum Beispiel per QR-Code am Display, per E-Mail oder über ein Kundenkonto. Der zivilrechtliche Anspruch auf einen Papierbeleg bleibt dabei erhalten.

Welche Kasse erfüllt die gesetzlichen Anforderungen ab 2027?

Eine Kasse erfüllt die gesetzlichen Anforderungen ab 2027, wenn sie KassenSichV-konform ist, eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besitzt und alle Kassenvorgänge manipulationssicher protokolliert. Systeme, die diese Anforderungen heute bereits erfüllen, sind auch für die geplante Kassenpflicht gerüstet.

Konkret bedeutet das: Android-basierte POS-Terminals, moderne Registrierkassen mit integrierter oder aufgesteckter TSE sowie PC-Kassensysteme mit entsprechender Zertifizierung sind die richtigen Lösungen. Entscheidend ist, dass das System nicht nur die Hardware, sondern auch die Software und die TSE-Anbindung korrekt umsetzt.

Für Betriebe, die bisher mit einer offenen Ladenkasse oder einer alten Kasse ohne TSE gearbeitet haben, bedeutet das eine Neuanschaffung. Wer hingegen bereits eine TSE-konforme Kasse nutzt, ist für die kommenden Anforderungen gut aufgestellt, sofern das System regelmäßig gewartet und die TSE rechtzeitig erneuert wird.

Praktisch hilfreich ist auch, wenn die neue Kasse eine DATEV-Anbindung oder einen einfachen Datenexport für den Steuerberater bietet. Das spart Zeit beim monatlichen Kassenabschluss und reduziert den Aufwand bei der Buchhaltung spürbar.

Wann sollte man spätestens auf eine konforme Kasse umsteigen?

Wer einen Jahresumsatz von über 100.000 Euro hat, sollte spätestens im Laufe des Jahres 2026 mit der Planung beginnen und nicht bis kurz vor dem gesetzlichen Stichtag warten. Lieferzeiten, individuelle Programmierung und die Einarbeitung brauchen Zeit, und erfahrungsgemäß steigen Nachfrage und Wartezeiten kurz vor einem gesetzlichen Termin stark an.

Für Betriebe, die noch unter der Umsatzgrenze liegen, besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Dennoch lohnt es sich, die Entwicklung zu verfolgen, denn die genauen Schwellenwerte und Ausnahmen sind noch nicht endgültig festgelegt. Wer heute schon auf eine moderne, TSE-konforme Kasse umsteigt, profitiert außerdem sofort von weniger Aufwand beim Kassenabschluss, einfacherer Übergabe der Daten an den Steuerberater und mehr Überblick über den eigenen Umsatz.

Ein Umstieg kurz vor dem Stichtag birgt das Risiko, dass Lieferzeiten länger sind, Programmierdienste ausgebucht sind und keine Zeit mehr bleibt, das neue System in Ruhe einzurichten. Wer früh handelt, hat die Wahl, wer wartet, hat den Stress.

Wie Kassenschmiede bei der Registrierkassenpflicht 2027 unterstützt

Die Umstellung auf eine gesetzeskonforme Kasse muss kein bürokratisches Großprojekt sein. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Lösung für Ihren Betrieb zu finden, ohne dass Sie sich durch technische Details kämpfen müssen.

  • Konforme Kassensysteme aus einer Hand: Unser Sortiment bei Kassenschmiede umfasst ausschließlich KassenSichV-konforme Systeme mit zertifizierter TSE, die alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Individuelle Programmierung: Wir liefern Ihre Kasse fertig eingerichtet, fiskalisiert und in deutscher Systemsprache, mit beschrifteter Tastatur, sodass Sie sofort loslegen können.
  • Persönlicher Support: Eine kostenlose Hotline steht Ihnen für Fragen zur Verfügung, ohne dass Sie lange in Warteschleifen hängen.
  • Alles Zubehör inklusive: Von TSE-Karten über Thermorollen bis hin zu Ersatzteilen, wir decken alles ab, was Sie für den laufenden Betrieb brauchen.
  • Klimaneutraler Versand: Kostenfreie und klimaneutrale Lieferung bundesweit.

Wenn Sie wissen möchten, welches System zu Ihrem Betrieb passt, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Wir beraten Sie unverbindlich und helfen Ihnen, rechtzeitig vor dem gesetzlichen Stichtag gut aufgestellt zu sein.

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