Wichtige Information: Unangekündigte Kassenprüfungen ab 01. Januar 2018

Ab dem 01.01.2018 können Kassen im Rahmen der so genannten Kassennachschau „ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten“ in den Geschäftsräumen eines Betriebs einer Prüfung unterzogen werden. Das bedeutet, dass neben einer technischen Prüfung der Kasse und der Sichtung von Organisationsunterlagen sowie der Verfahrensdokumentation, auch ein aktueller Zwischenbericht (X-Lesung) [...]

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