Kann man als Händler von der Bonpflicht befreit werden?

Sven Schmidt ·
Thermoquittung auf einem Holztresen mit einem Stift daneben, im weichen Tageslicht eines Ladengeschäfts.

Als Händler können Sie grundsätzlich eine Befreiung von der Bonpflicht beantragen, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamts und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, wer eine Befreiung beantragen kann und was Sie sonst noch wissen müssen.

Welche gesetzliche Grundlage regelt die Bonpflicht in Deutschland?

Die Bonpflicht in Deutschland ist seit dem 1. Januar 2020 gesetzlich verpflichtend und basiert auf dem Kassengesetz vom 22. Dezember 2016, offiziell bekannt als Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Die konkrete Umsetzung regelt der Paragraf 146a der Abgabenordnung (AO) sowie die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), zuletzt geändert im Januar 2026.

Das Ziel hinter der Regelung ist klar: Manipulationen an Kassenaufzeichnungen sollen verhindert werden. Jede Transaktion erhält eine eindeutige Transaktionsnummer, und alle Daten werden manipulationssicher gespeichert. Der Bon ist dabei nicht nur ein Zettel für den Kunden, sondern ein Kontrollmechanismus für das Finanzamt. Auf jedem Kassenbon müssen gesetzlich vorgeschriebene Angaben stehen, darunter Name und Anschrift des Unternehmers, Datum und Uhrzeit, Art und Menge der Waren, der Steuerbetrag sowie die Seriennummer des Kassensystems und des Sicherheitsmoduls.

Wer ein elektronisches Kassensystem betreibt, ist automatisch zur Belegausgabe verpflichtet. Der Kunde muss den Bon nicht annehmen, aber Sie als Händler müssen ihn anbieten. Das gilt in Papierform oder, mit Zustimmung des Kunden, auch elektronisch, zum Beispiel als PDF per E-Mail oder über andere digitale Wege.

Gibt es offizielle Ausnahmen von der Bonpflicht?

Ja, eine Befreiung von der Bonpflicht ist offiziell möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft. Das Finanzamt kann eine Ausnahme genehmigen, wenn die Belegausgabe für den Unternehmer eine sachliche Härte darstellt und die korrekte Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird.

Wichtig zu verstehen: Die bloßen Kosten für die Belegausgabe, also zum Beispiel der Papierverbrauch für Thermorollen, gelten ausdrücklich nicht als sachliche Härte. Das hat der Gesetzgeber klar festgelegt. Eine Befreiung wird also nicht einfach deswegen gewährt, weil Ihnen das Bonsdrucken lästig ist oder Geld kostet.

Hinzu kommt: Auch wenn eine Befreiung genehmigt wird, kann das Finanzamt sie jederzeit widerrufen. Es handelt sich also um keine dauerhafte Rechtssicherheit, sondern um eine befristete Erleichterung auf Widerruf.

Für welche Branchen oder Betriebsarten ist eine Befreiung am ehesten möglich?

Eine Befreiung von der Bonpflicht kommt vor allem für Betriebe in Frage, die täglich eine große Anzahl unbekannter Kunden bedienen und bei denen die individuelle Belegausgabe praktisch kaum umsetzbar ist. Typische Beispiele sind Bäckereien, Marktverkäufer, Imbissbetriebe oder Kioske mit sehr hohem Laufkundschaftsaufkommen.

Der Gesetzgeber hat diesen Gedanken auch in den Regelungen zur Einzelaufzeichnungspflicht verankert: Bei Verkäufen an eine Vielzahl nicht bekannter Personen gegen Bargeld gibt es grundsätzlich Erleichterungen. Dieser Grundsatz überträgt sich sinngemäß auf Anträge zur Befreiung von der Belegausgabepflicht.

Weniger Aussicht auf Erfolg haben Betriebe, bei denen die Kundenzahl überschaubar ist oder bei denen ohnehin Rechnungen ausgestellt werden, wie es zum Beispiel in manchen Dienstleistungsbereichen üblich ist. Auch Betriebe, bei denen der Finanzbehörde bereits Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind, werden kaum eine Befreiung erhalten.

Wie stellt man einen Antrag auf Befreiung von der Bonpflicht?

Den Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht stellen Sie schriftlich beim zuständigen Finanzamt. Es gibt kein bundesweit einheitliches Formular, weshalb Sie sich am besten direkt an Ihr Finanzamt wenden und nach dem genauen Verfahren fragen.

In Ihrem Antrag sollten Sie folgende Punkte klar darlegen:

  • Beschreibung Ihres Betriebs: Welche Art von Geschäft führen Sie, wie viele Kunden bedienen Sie täglich und wie ist der typische Ablauf an der Kasse?
  • Begründung der sachlichen Härte: Warum ist die Belegausgabe in Ihrem konkreten Fall mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden?
  • Nachweis, dass die Besteuerung nicht beeinträchtigt wird: Zeigen Sie, dass Ihre Kassenführung ordnungsgemäß ist und alle Umsätze korrekt erfasst werden.

Da die Entscheidung im Ermessen der Finanzbehörde liegt, empfiehlt es sich, den Antrag gut vorzubereiten und gegebenenfalls Ihren Steuerberater hinzuzuziehen. Ein formloser, schlecht begründeter Antrag wird in den meisten Fällen abgelehnt.

Was droht Händlern, die die Bonpflicht ignorieren?

Wer die Bonpflicht ohne genehmigte Befreiung ignoriert, riskiert bei einer Kassenprüfung erhebliche Konsequenzen. Das Finanzamt kann unangekündigt während der üblichen Geschäftszeiten erscheinen und die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Kassenführung prüfen. Diese sogenannte Kassennachschau ist seit dem 1. Januar 2018 zulässig und erfordert keine Vorankündigung.

Stellt der Prüfer Mängel fest, kann das weitreichende Folgen haben:

  • Hinzuschätzungen: Das Finanzamt kann Ihren Umsatz nach oben schätzen, wenn die Kassenführung als nicht ordnungsgemäß gilt. Diese Schätzungen können bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes plus Sicherheitszuschlag betragen.
  • Umfassende Betriebsprüfung: Aus einer einfachen Kassennachschau kann eine vollständige Außenprüfung werden.
  • Strafverfahren: Im schlimmsten Fall, insbesondere bei vorsätzlicher Manipulation oder dauerhafter Nichtbeachtung der Vorschriften, kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Kurz gesagt: Die Kosten und der Stress, die aus einer Beanstandung entstehen, überwiegen in den meisten Fällen den vermeintlichen Aufwand der Belegausgabe bei weitem.

Welche Alternative zur Befreiung haben stationäre Händler?

Wer keine Befreiung erhält oder den Aufwand eines Antrags scheut, kann die Belegausgabe durch moderne Kassensysteme deutlich effizienter gestalten. Statt auf eine Ausnahme zu hoffen, lohnt es sich, die Belegausgabe so unkompliziert wie möglich zu machen.

Moderne Kassensysteme bieten dafür praktische Möglichkeiten:

  • Elektronische Belege: Mit Zustimmung des Kunden können Bons digital ausgegeben werden, zum Beispiel per E-Mail oder über einen QR-Code. Das spart Papier und beschleunigt den Kassiervorgang.
  • Schnelle Drucker: Hochwertige Thermodrucker geben Bons in Sekunden aus, ohne den Ablauf spürbar zu verlangsamen.
  • Automatisierte Prozesse: Ein gut eingerichtetes Kassensystem übernimmt die gesamte Belegausgabe automatisch, ohne dass Sie aktiv eingreifen müssen.

Außerdem bietet ein modernes Kassensystem weit mehr als nur die Pflichterfüllung. Funktionen wie eine automatische DATEV-Anbindung, Warenbestandsverwaltung und ein übersichtlicher Tagesabschluss sparen Ihnen abends Zeit und vereinfachen die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Die Kasse wird so vom lästigen Pflichtgerät zum echten Werkzeug, das Ihnen den Alltag erleichtert.

Wie Kassenschmiede bei der Bonpflicht und der richtigen Kassenlösung unterstützt

Die Bonpflicht ist für viele Händler ein Thema, das Fragen aufwirft und manchmal auch Unsicherheit erzeugt. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Kasse so aufzustellen, dass Sie gesetzlich auf der sicheren Seite sind, ohne unnötigen Aufwand zu haben.

  • Rechtskonforme Kassensysteme: Alle Kassensysteme bei Kassenschmiede sind KassenSichV-konform, verfügen über eine zertifizierte TSE und erfüllen damit alle gesetzlichen Anforderungen inklusive Belegausgabepflicht.
  • Individuelle Programmierung: Wir liefern Ihre Kasse fertig eingerichtet, fiskalisiert und in deutscher Systemsprache, sodass Sie sofort loslegen können.
  • Persönlicher Support: Bei Fragen zur Kassenführung, zur Mitteilungspflicht über ELSTER oder zur Belegausgabe erreichen Sie uns über unsere kostenlose Hotline.
  • Zubehör und Verbrauchsmaterial: Von TSE-Karten bis zu Thermorollen finden Sie bei uns alles, was Sie für den laufenden Betrieb Ihrer Kasse benötigen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches System am besten zu Ihrem Betrieb passt oder ob Ihre aktuelle Kasse noch den Anforderungen entspricht, nehmen Sie einfach Kontakt auf. Wir schauen uns Ihre Situation an und finden gemeinsam eine Lösung, die zu Ihnen passt.

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